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Die Untersuchung erfolgt nach Ablauf des 20. bis zur Vollendung des 24.
Monats. In dieser Altersphase liegt das Schwergewicht auf der Prüfung
der Sinnesentwicklung (Hören und Sehen). Durch die rechtzeitige
Behandlung von Hör- und Sehstörungen können vor allem Sekundärschäden
vermieden werden.
Die Untersuchung erfolgt nach Ablauf des 42. bis zur Vollendung des 48. Lebensmonats. Bei dieser letzten Früherkennungsuntersuchung im Kleinkindalter ist die Prüfung der Sinnesentwicklung besonders wichtig, also die Kontrolle des Seh- und Hörvermögens und die Ermittlung von Sprachstörungen. Im Hinblick auf die spätere Einschulung ist für jetzt erfaßte Störungen (beispielsweise in der Sozialentwicklung) noch ausreichend Zeit zur Behandlung gegeben, was genutzt werden sollte.
Die Untersuchung erfolgt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat. Bei dieser Früherkennungsuntersuchung zum Ende der Kindergartenzeit ist die Überprüfung der Sinnesentwicklung besonders wichtig, also die erneute Kontrolle des Seh- und Hörvermögens und die Ermittlung von Sprachstörungen. Störungen im Sozialverhalten zum Beispiel Agressivität und das Fehlen von gleichaltrigen Freunden sollte jetzt dringend beachtet werden. Die Motorik und das Nervensystem werden überprüft. Gangasymmetrien, Seitendifferenzen der Kraft, fehlende Reflexe; können Kreis, Quadrat und Dreieck nachgezeichnet werden? Im Hinblick auf die kommende Einschulung sollten Störungen rechtzeitig erfaßt werden. |
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